33,32,7,45,1
2,600,60,2,5000,10000,2500,20000
90,300,1,50,16,19,50,2,35,23,0,0,1,1,1,5000
0,1,0,0,0,30,10,5,0,1,0,10,0,1
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In unserem Gemeindebezirk verrichten den Dienst der Prediger*innen im Ehrenamt:

 

Frau Irmtraud Baumann

Herr Frank-Gerhard Berends

Herr Klaus Visser

 

Im

Kirchengesetz über den Dienst der Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt vom 5. März 2021

heißt es:

 

Präambel

Der Dienst der öffentlichen Verkündigung wird nicht allein von Gemeindegliedern ausgeübt, die durch Theologiestudium und Vikariat ausgebildet worden sind.

Er wird ehrenamtlich auch von anderen Gemeindegliedern wahrgenommen, die in der Schriftauslegung unterwiesen wurden, sich mit der Praxis des Predigens vertraut gemacht haben und in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen worden sind.

Die Berufung von Predigern und Predigerinnen im Ehrenamt geschieht – wie die Berufung von Pastoren und Pastorinnen – als Ordination. Damit wird die Einheit der öffentlichen Verkündigung deutlich, auch wenn die Dienste unterschiedlich gestaltet sind.

Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt ergänzen und vertreten Pfarrer und Pfarrerinnen bei der Ausübung ihres Dienstes. Sie ersetzen jedoch nicht den geregelten Pfarrdienst.

Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt leben bewusst als Glieder in ihrer Gemeinde. Die Gemeinde begleitet sie in ihrem Dienst durch aufmerksames Zuhören, durch das ermutigende und kritische Gespräch und die Fürbitte.

§1
Prediger und Predigerinnen im Ehrenamt

(1) Prediger im Ehrenamt und Predigerinnen im Ehrenamt sind ordinierte Prediger oder Predigerinnen. Sie haben das Recht zur öffentlichen Wortverkündigung, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen. Sie üben ihren Dienst in der Regel im Gemeindegottesdienst aus. Ihr Dienst ist nicht auf eine einzelne Kirchengemeinde beschränkt.

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